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Ausbildung im Gerichtsvollzieherdienst (m/w/d), Frankfurt am Main

Ausbildung im Gerichtsvollzieherdienst (m/w/d), Frankfurt am Main
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Über den Job Sie suchen nach einem sicheren Arbeitsplatz und arbeiten gerne selbständig? Dann bewerben Sie sich für die Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher in der hessischen Justiz. Das Land Hessen bietet zum 4. Januar 2027 die Möglichkeit der Ausbildung für externe Bewerberinnen und Bewerber. Aufgaben Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sind Sie für Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zuständig und führen beispielsweise Zustellungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen und in außergerichtlichen Angelegenheiten im Auftrag eines Beteiligten durch. Sie nehmen die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unter Berücksichtigung der Interessen von Gläubigern und Schuldnern vor. Zu Ihrem täglichen Geschäft gehört die Vornahme von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Beschlagnahme von Gegenständen oder die Abnahme der Vermögensauskunft. Darüber hinaus führen Sie eigenständig Versteigerungen zur Verwertung der gepfändeten Gegenstände sowie Räumungen von Wohnraum durch. Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sind Sie als Beamtin bzw. Beamter des mittleren Justizdienstes unter anderem im Außendienst tätig und organisieren ihren Bürobetrieb grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich. Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums der Justiz in der Rubrik Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher Unsere Anforderungen Für die Zulassung zur Ausbildung im Gerichtsvollzieherdienst bringen Sie diese Voraussetzungen mit: Einen Realschulabschluss oder gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung) Eine erfolgreich abgeschlossene förderliche Berufsausbildung, insbesondere im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich (z.B. Rechtsanwalts-, Notar-, Verwaltungs- oder Steuerfachangestellte/-angestellter, Versicherungs- oder Bankkaufleute etc.) Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem oder einem anderen förderlichen Beruf Körperliche und gesundheitliche Eignung für den Gerichtsvollzieherdienst Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse Führerschein der Klasse B Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Abschlussprüfung beträgt das Höchstalter 50 Jahre, so dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht das 47. Lebensjahr und damit zum Zeitpunkt des Bestehens der Gerichtsvollzieherprüfung - regelmäßig in den Monaten April bis Juni - das 50. Lebensjahr überschritten haben dürfen. Außerdem ist zu diesem Zeitpunkt der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich. Unsere Angebote Die Ausbildung im Gerichtsvollzieherdienst erfolgt gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bereits in der hessischen Justiz tätig sind und im Verbund mit anderen Bundesländern, u. a. Nordrhein-Westfalen. Externe Bewerberinnen und Bewerber absolvieren vorab einen sechsmonatigen Eignungslehrgang, der am 04.01.2027 beginnen wird und sich wie folgt gliedert: • 1 Monat fachpraktische Ausbildung bei einem hessischen Amtsgericht • 3 Monate fachtheoretische Ausbildung im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - Nebenstelle Monschau - • 1 Monat fachpraktische Ausbildung bei einem hessischen Amtsgericht • 1 Monat fachpraktische Ausbildung bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher in Hessen. Nach erfolgreichem Absolvieren des Eignungslehrgangs beginnt am 01.07.2027 die 20-monatige Einführungszeit zum Gerichtsvollzieherdienst. Diese gliedert sich wie folgt: • 2 Monate fachtheoretischer Lehrgang I im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - Nebenstelle Monschau - • 6 Monate Berufspraktikum I bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher mit einer einführenden Ausbildung bei einem hessischen Amtsgericht • 4 Monate fachtheoretischer Lehrgang II im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - Nebenstelle Monschau - • 5 Monate Berufspraktikum II bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher in Hessen • 3 Monate fachtheoretischer Lehrgang III im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - Nebenstelle Monschau Ihre Vorteile: • Ausbildung im Beschäftigtenverhältnis • Attraktives Entgelt in Höhe von ca. 3249 € (brutto) monatlich (analog zur Entgeltgruppe 5 Stufe 2 des Tarifvertrag Hessen) zuzüglich eventueller Zulagen • Unterricht in kleinen Gruppen mit persönlichem Bezug zu den Lehrkräften • In Monschau: möbliertes Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer und frisch zubereiteten Mahlzeiten in der Mensa (gegen geringe Kostenbeteiligung) • 30 Tage Urlaub im Jahr • Voraussichtlich auch in 2027 kostenloses LandesTicket zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in ganz Hessen • Übernahme nach bestandener Prüfung ins Beamtenverhältnis auf Probe (Justizdienst Hessen) Kontakt Bitte bewerben Sie sich über das Bewerberportal des Landes Hessen. Folgende Unterlagen bitte ich dort innerhalb des Bewerbungsvorganges als PDF-Dokument hochzuladen: • Bewerbungsanschreiben • Lebenslauf (mit Angabe der Staatsangehörigkeit) • Kopie des Abschlusszeugnisses oder des letzten Schulzeugnisses • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Berufsausbildung • Nachweise über eine Beschäftigungszeit von mindestens drei Jahren in einem förderlichen Beruf • Eine aktuelle Erklärung darüber, ob und ggf. welche Schulden bestehen und welcher Art diese sind (Höhe, Zeitpunkt der Entstehung, Tilgungshöhe, Restschuld) • Eine aktuelle Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist Allgemeine Hinweise Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen im Gerichtsvollzieherdienst sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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